Kosten beim Heilpraktiker

Hier findest du Informationen zu den Kosten für Selbstzahler und für Privatversicherte bzw. Patientinnen und Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Außerdem erkläre ich Dir, wie Du einen Termin absagst oder verschiebst.

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Selbstzahler

Hier findest Du alle wichtigen Informationen für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

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Privat versicherte

Hier findest Du Informationen für privat versicherte Patientinnen und Patienten aufgeführt

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Kasse & Zusatz

Infos für gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen

Allgemeine Kostenorientierung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis.

Meine heilkundliche Tätigkeit ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht, außer, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen. Die darin zugesicherten Leistungserstattungen variieren, sodass von Dir im Vorfeld genau mit der Versicherung abgeklärt werden sollte, was in welcher Höhe von der Versicherung übernommen wird.

Als Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten dient Versicherungen üblicherweise das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dieses Verzeichnis stammt aus den 1980er Jahren und die dort gelisteten Honorarsätze wurden nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst.

Daher arbeite ich in meiner Praxis mit einem individuellen Honorarverzeichnis mit festem Stundensatz. Dieses ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Versicherung oder des jeweiligen Tarifs.

Zur allgemeinen Kosten-Orientierung: je angefangene 15 Minuten berechne ich im Schnitt 40,- Euro.

Selbstzahler

Vorteile für Selbstzahler
Es hat Vorteile, Selbstzahler zu sein. Du bekommst in der Regel recht zügig und flexibel einen Termin, damit Dir schnell geholfen werden kann. Du bist frei in der Wahl der Therapiemethode und es gibt keinen Vermerk in Deiner Krankenakte. Gerade bei Psychotherapien kann es von Vorteil sein.

Du hast weiterhin auch den Vorteil, Therapien und Verfahren auswählen zu können, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden. Genaueres zu den Kosten kannst Du hier nachlesen.

Privat Versicherte

Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erklärt, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.
Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses mit festem Stundensatz – private Krankenversicherungen erstatten in den meisten Fällen einen Teil der Behandlungskosten.
Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen übernommen werden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die private Versicherung evtl. nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du erhältst eine Rechnung für deine private Versicherung/Beihilfe.

Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkasse am Behandlungstag fällig.

Gesetzlich Versicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erläutert, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.

Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses. Die Rechnung kann bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Behandlungsleistungen richten sich in deinem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Zusatzversicherungen erstatten Leistungen individuell. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzversicherung evtl. nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du wirst von mir über die Konditionen aufgeklärt

Terminabsagen & Ausfallhonorar

Es kann jedem einmal passieren, dass aus unterschiedlichen Gründen, der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Meine Praxis ist eine Terminpraxis. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbare ich mit Dir individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine halte ich ausschließlich für Dich in diesem Zeitfenster frei. Wenn Du also einen Termin mit mir vereinbarst, ist dieser verbindlich und pünktlich einzuhalten. Deshalb gilt:
Für alle Termine, die nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Tel. +49 175 56 14 661) stelle ich eine Ausfallpauschale zum entsprechenden Stundensatz des ausgefallenen Termins in Rechnung.

In Ausnahmefällen kann ein Termin aus wichtigem Grund (z.B. plötzlicher schwerer Krankheit) auch kurzfristig verschoben werden.

Deine Bezahlmöglichkeiten

Du kannst bei mir wie folgt bezahlen:

Abrechnungsstelle, künftig auch EC-Karte, Kreditkarte und PayPal.

Kontakt

Hinweis:
Die auf dieser Website dargestellten Informationen über die Wirkungen oder Zusammenhänge von Therapien und Mitteln sind in wissenschaftlichen Fachkreisen bisher nicht generell anerkannt, insbesondere der Schulmedizin. Diese Website hat ausschließlich den Zweck, allgemeine Informationen bereitzustellen und macht keine Heilungsversprechen.
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