KOSTEN
Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen mit Ihnen persönlich ab. Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt oder über eine Abrechnungsstelle per Rechnung beglichen.
Die Gebührenordnung, Berufsordnung und Berufsbild für Heilpraktiker sind unter www.ddh-online.de (Die Deutschen Heilpraktikerverbände DDH) einzusehen.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) erhalten laut Vorschrift des Sozialgesetzbuches von ihrer Krankenkasse keinen Kostenersatz für Heilpraktiker-Behandlungen. Auf Wunsch wird Ihnen gerne eine Jahres-Rechnung, z. B. für die Steuererklärung geschrieben.
Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle informieren sollten.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Häufig orientieren sie sich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist allerdings in ihren Sätzen seit vielen Jahren nicht mehr angepasst worden und entspricht deshalb nicht mehr dem heute üblichen Preisniveau. Erkundigen Sie sich deswegen nochmal bei Ihrer Krankenversicherung.
Mit wie vielen Sitzungen muss ich rechnen? Dies hängt naturgemäß sehr vom Einzelfall ab. Eine ungefähre Abschätzung der Behandlungsdauer ist in der Regel nach der ersten Sitzung möglich. Außer bei sehr akuten bzw. schmerzhaften Krankheitsbildern sind eine oder zwei Sitzungen pro Woche die Regel.
Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand:
bis zu 15 Minuten 40,00 EUR bis zu 30 Minuten 80,00 EUR bis zu 45 Minuten 120,00 EUR bis zu 60 Minuten 150,00 EUR
Diese Preise enthalten eine umfängliche Vor- und Nachbereitung der Termine.
Alle anderen Preise, wie z. B. Seminare, Workshops, etc., erhalten Sie auf Anfrage.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen, der in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei austherapierten Patienten) bewilligt wird.
Tipp: Heilpraktikerkosten können in einigen Fällen steuerlich geltend gemacht werden! Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in.
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